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Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.02.2009 (Aktenzeichen 3 C 1.08) entschieden, dass einem Kraftfahrer, der täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert, die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Allein schon ein sol-ches Konsumverhalten beweise die fehlende Fahreignung; der Einholung ei-nes individuellen medizinisch-psychologischen Gutachtens bedürfe es nicht.

Dem Kläger des Verfahrens war die Fahrerlaubnis gem. § 46 Abs. 1 der Fahrer-laubnisverordnung entzogen worden. In diesem Falle wird die Verwaltungs-behörde (nicht wie bei der Entziehung der Fahrerlaubnis als sogenannte Maß-regel der Besserung und Sicherung das Strafgericht) tätig. Einer Anlasstat (also etwa einer Fahrt im Zustand rauschbedingter Fahruntüchtigkeit) bedarf es in diesem Verfahren nicht.

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Die Pressemitteilung des Gerichts ist abrufbar unter http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/8dbf981e855a767905d9d4abc6b682c4,5ea6ad7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093131343239093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html
Autor: RA Horst Schneider van Dorp
Datum: 04.03.2009
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