Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Zustimmung zur Wohnungsvermietung
Ist durch die Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass die Vermietung einer Eigentumswohnung nur mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zulässig sein soll, darf diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigern die Wohnungseigentümer ohne wichtigen Grund diese Zustimmung, können sie sich schadensersatzpflichtig machen.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 07.05.2004

