Arbeitsrecht Familienrecht Bonn Erdrich & Collegen


Zustimmung zur Wohnungsvermietung

Ist durch die Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass die Vermietung einer Eigentumswohnung nur mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zulässig sein soll, darf diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigern die Wohnungseigentümer ohne wichtigen Grund diese Zustimmung, können sie sich schadensersatzpflichtig machen.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 07.05.2004

    Home   Impressum
    Kanzlei Arbeitsrecht Bonn