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Wohnflächenabweichung = Wohnungsmangel?

Das OLG Frankfurt hat am 03.12.2002 entschieden, dass eine Abweichung der Wohnfläche von 25 % ohne jede weitere Prüfung einer Nutzungsbeeinträchtigung einen Sachmangel der Wohnung darstellt. In derartigen Fällen kommt ein Rückerstattungsanspruch zuviel gezahlter Miete in Betracht. Fällt die Wohnflächenabweichung deutlich geringer aus, muss zusätzlich eine konkrete Nutzungsbeeinträchtigung dargelegt und bewiesen werden.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 04.05.2003

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