Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Vorbehaltlose Rücknahme der Wohnung durch Vermieter
Das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil zur Wohnungsübergabe entschieden, dass der Vermieter sich nicht auf Mängel des Mietobjekts berufen kann, wenn er es vorbehaltlos abgenommen hat und die Mängel erkennbar waren. Hierbei kommt es nicht darauf an, warum der Vermieter einen erkennbaren Mangel nicht erkannt hat. Er kann sich daher nicht auf fehlendes Tageslicht, fehlende Beleuchtung oder noch nicht von der Wand abgerückte Möblierung berufen. Bei jeder Wohnungsrücknahme ist daher der Zustand des Objekts sorgfältig zu prüfen. Im Falle von Mängeln ist zur Beweissicherung ein Protokoll anzufertigen, das die Mängel genau bezeichnet und von beiden Parteien unterschrieben wird. Zumindest ist ein beweisbar ausdrücklich erklärter Vorbehalt von Ansprüchen im Hinblick auf ganz bestimmte Mängel erforderlich.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 01.10.2003

