Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Verzicht auf Gewährleistungsrechte
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat hierzu Folgendes entschieden:
Mit der kompletten Nachzahlung eines zunächst wegen eines bestehenden, nicht behobenen Mangels einbehaltenen Mietteils verzichtet der Mieter nachträglich auf seine Gewährleistungsrechte.
Mit der kompletten Nachzahlung eines zunächst wegen eines bestehenden, nicht behobenen Mangels einbehaltenen Mietteils verzichtet der Mieter nachträglich auf seine Gewährleistungsrechte.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 01.10.2003

