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Verzicht auf Gewährleistungsrechte

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat hierzu Folgendes entschieden:
Mit der kompletten Nachzahlung eines zunächst wegen eines bestehenden, nicht behobenen Mangels einbehaltenen Mietteils verzichtet der Mieter nachträglich auf seine Gewährleistungsrechte.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 01.10.2003

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