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Versammlungsprotokoll

Eine weitere Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts befasst sich mit dem Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung. Dessen Berichtigung kann nicht verlangt werden, wenn die beanstandeten Unrichtigkeiten ohne rechtliche Relevanz sind. Diese Entscheidung sollte aber nicht dazu führen, dass die Wohnungseigen-tümer nunmehr jede Unrichtigkeit im Protokoll hinnehmen. Die Frage, ob eine solche Unrichtigkeit rechtliche Relevanz hat, wird sich keineswegs immer eindeutig beantworten lassen und sollte von Experten geprüft werden.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 09.07.2004

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