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Übergabe des Schlüssels an Hauswart keine Rückgabe

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Aushändigung des Wohnungsschlüssels an den Hauswart keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung an den Vermieter darstellt, wenn der Hauswart nicht von der Hausverwaltung oder dem Vermieter für die Empfangnahme der Schlüssel bestimmt worden ist.

Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 04.05.2003

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