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Neue Heizungsanlage = bauliche Veränderung

Am 11.12.2002 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Installation einer komplett neuen Heizungsanlage mit Einbau der für ihren Betrieb erforderlichen Heizungsrohre eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums darstellt. Einer solchen Veränderung müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 04.05.2003

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