Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Kürzere Kündigungsfristen für Mieter
Voraussichtlich am 01.07.2005 tritt ein neues Gesetz in Kraft, wonach auch die Mieter von Altverträgen (vor dem 01.09.2001) in aller Regel nach der heute geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist (ca. 3 Monate) kündigen können. Bisher waren die Mieter an die in den Altverträgen meist vereinbarten längeren Kündigungsfristen gebunden.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 24.06.2005

