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Kein Wohngeldanspruch gegen Scheineigentümer

Von einem “Eigentümer” der aufgrund nichtiger Auflassung oder aufgrund eines formnichtigen Kaufvertrages in das Grundbuch eingetragen wurde, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft weder Wohngeld noch Sonderumlagen verlangen.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 04.05.2003

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