Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Kein Wohngeldanspruch gegen Scheineigentümer
Von einem “Eigentümer” der aufgrund nichtiger Auflassung oder aufgrund eines formnichtigen Kaufvertrages in das Grundbuch eingetragen wurde, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft weder Wohngeld noch Sonderumlagen verlangen.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 04.05.2003

