Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Heizkosten: Leerstehender Wohnraum
Soweit Heizkosten verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche verteilt werden, entfallen leerstehende Wohnungen auf den Vermieter. Der auf diese Flächen entfallende Anteil darf nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden. Nebenkostenabrechnungen sollten hierauf überprüft werden, wenn bekannt ist, dass Wohnraum während der Abrechnungsperiode leer stand.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 09.07.2004

