Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Gewerberaummiete
Vor einiger Zeit hatte der Bundesgerichtshof für die Vermietung von Wohnraum entschieden, dass eine Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Fläche von mehr als 10 % einen erheblichen Mangel der Mietsache darstellt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Grundsätze nunmehr auch auf Gewerberäume angewendet. Es ist zu erwarten, dass sich die 10 %-Grenze generell durchsetzen wird.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 27.07.2005

