Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Falsche Vermieterangaben über Betriebskosten
Häufig wird über Fälle gestritten, in denen zu Beginn eines Mietverhältnisses Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart werden, welche die Betriebskosten bei weitem nicht decken und zu außergewöhnlich hohen Nebenkostennachzahlungen der Mieter führen. Den Vermietern wird in solchen Fällen vorgehalten, sie hätten die tatsächlichen Belastungen der Mieter verschleiert, um diese zum Vertragsschluss zu bewegen. Auf dieser Basis wurden Mietverträge angefochten, meist machen die Mieter jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Vermieter geltend. Die Gerichte argumentieren und entscheiden sehr unterschiedlich. Als Tendenz lässt sich ausmachen, dass Mindestvoraussetzung für einen Schadensersatzanspruch der sichere Nachweis ist, dass der Vermieter vor Vertragsschluss wissentlich falsche Angaben zur Betriebskostenhöhe gemacht hat und daraufhin eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart wurde, die bei weitem nicht auskömmlich ist. Für solche Fälle wurde entschieden, dass die Mieter von der Nebenkostennachzahlung befreit sind. Eine weitere aus der Rechtsprechung erkennbare Tendenz geht jedoch dahin, dass sich die Zuerkennung von Schadensersatzansprüchen auf besonders krasse Ausnahmefälle konzentriert. Zur Bewertung von Erfolgsaussichten der Geltendmachung eines solchen Anspruchs kommt es also sehr stark auf die Umstände des Einzelfalles an.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 23.12.2004

