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Dachrinnenreinigung umlagefähig?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kosten, die dadurch entstehen, dass aufgrund einer hohen Baumreihe Dachrinnen regelmäßig gereinigt werden müssen, Betriebskosten sind, die auf Mieter umgelegt werden können.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 07.05.2004

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