Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Dachrinnenreinigung umlagefähig?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kosten, die dadurch entstehen, dass aufgrund einer hohen Baumreihe Dachrinnen regelmäßig gereinigt werden müssen, Betriebskosten sind, die auf Mieter umgelegt werden können.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 07.05.2004

