Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Carport = bauliche Veränderung
Das OLG Düsseldorf hat am 18.09.2002 entschieden, dass die Errichtung eines Carports eine baulichen Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG darstellt. Sie bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung aller Eigentümer. Das Gericht führt weiter aus, dass eine bauliche Veränderung nicht nur in der Veränderung bereits vorhandener Gebäudeteile zu sehen ist, sondern auch in jeder auf Dauer angelegten gegenständlichen Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 04.05.2003

