Aktuelle Rechtsprechung / Miet- und WEG Recht
Anfechtung von WEG-Beschlüssen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die Anfechtung eines WEG-Beschlusses unzulässig wird, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft den angefochtenen Beschluss in einer weiteren Wohnungseigentümerversammlung bestätigt und der Anfechtende diesen zweiten Beschluss nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Anfechtungsfrist zusätzlich anficht. In diesem Fall ist die Bestandskraft des Zweitbeschlusses maßgeblich und führt dazu, dass kein Rechtsschutzinteresse an der Fortführung des ursprünglichen Anfechtungsverfahrens mehr besteht.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 09.07.2004

