Arbeitsrecht Familienrecht Bonn Erdrich & Collegen


Anfechtung von WEG-Beschlüssen

Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die Anfechtung eines WEG-Beschlusses unzulässig wird, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft den angefochtenen Beschluss in einer weiteren Wohnungseigentümerversammlung bestätigt und der Anfechtende diesen zweiten Beschluss nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Anfechtungsfrist zusätzlich anficht. In diesem Fall ist die Bestandskraft des Zweitbeschlusses maßgeblich und führt dazu, dass kein Rechtsschutzinteresse an der Fortführung des ursprünglichen Anfechtungsverfahrens mehr besteht.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 09.07.2004

    Home   Impressum
    Kanzlei Arbeitsrecht Bonn