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Schenkungen unter Anrechnung auf den Erbteil

Wenn Eltern einem von mehreren Kindern zu Lebzeiten etwas schenken, möchten sie häufig sichergestellt haben, dass die anderen Kinder nicht benachteiligt werden. Sie schreiben daher in ein Testament, dass diese Schenkung im Erbfall berücksichtigt werden soll, damit unter dem Strich dann wieder alle Kinder gleich viel erhalten.
In einem solchen Fall kein es sehr auf die genaue Formulierung ankommen. Macht das beschenkte Kind nämlich z.B. nur den Pflichtteil geltend (weil die Eltern eine andere Person als Erben eingesetzt haben oder weil das Kind die Erbschaft ausschlägt), würde die Formulierung „Anrechnung auf den Erbteil“ nicht ausreichen. Das Kind erbt ja nichts, wenn es nur den Pflichtteil erhält; es müsste sich dann die Schenkung auch nicht anrechnen lassen.

Da es – wie auch dieser Fall zeigt – auch und gerade im Erbrecht auf eine genaue Formulierung ankommt, empfiehlt sich eine eingehende Beratung vor Abfassung eines Testaments. Wenden Sie sich daher an den in unserer Praxis für diese Fragen zuständigen Rechtsanwalt Robert Erdrich
Autor: RA Robert Erdrich
Datum: 15.07.2008

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