Aktuelle Rechtsprechung / Erbrecht
Behandlung eines Lebensversicherungsvertrages bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Ein Ehepaar hatte in einem Erbvertrag den Sohn des Ehemannes aus erster Ehe als Alleinerben eingesetzt. Nach Versterben des Ehemannes hatte die Witwe zugunsten ihres Bruders einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Nach Tod der Witwe und Auszahlung der Lebensversicherung an den Bruder verlangt der im Erbvertrag bedachte Sohn vom Bruder der Witwe als Pflichtteilsergänzungsanspruch die Herausgabe der gesamten von der Versicherung gezahlten Summe.
Das OLG Köln (Urteil vom 26.11.2008, AZ. 2 U 8/08, veröffentlicht in NJW-Spezial 2009, 103) lehnt dies ab und gesteht dem Alleinerben nur einen Anspruch auf Auszahlung der tatsächlich eingezahlten Versicherungsprämien zu. Dies entspricht auch der bisherigen, allerdings schon sehr alten Rechtsprechung des BGH; man ist sich unsicher, ob der BGH bei erneuter Befassung mit dieser Frage erneut so entscheiden wird.
Das OLG Köln (Urteil vom 26.11.2008, AZ. 2 U 8/08, veröffentlicht in NJW-Spezial 2009, 103) lehnt dies ab und gesteht dem Alleinerben nur einen Anspruch auf Auszahlung der tatsächlich eingezahlten Versicherungsprämien zu. Dies entspricht auch der bisherigen, allerdings schon sehr alten Rechtsprechung des BGH; man ist sich unsicher, ob der BGH bei erneuter Befassung mit dieser Frage erneut so entscheiden wird.
Autor: RA Robert Erdrich
Datum: 01.03.2009
internet1 3 209Erbrecht.pdf

