Aktuelle Rechtsprechung / Bau- und Immobilienrecht
Zahlung gleich Anerkenntnis?
Bezahlt der Bauherr eine vom Architekten geprüfte Teilschlussrechnung des Unternehmers, stellt dies nicht ohne weiteres ein Anerkenntnis der darin geltend gemachten Ansprüche dar. Dies hat der Bundesgerichtshof mehr am Rande im Rahmen einer baurechtlichen Entscheidung vom 26.02.2004 ausgeführt.
Die Frage, ob in der Bezahlung einer Rechnung ein Anerkenntnis zu sehen ist, muss immer vor dem Hintergrund sämtlicher Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt einmal mehr, dass es keinen Automatismus gibt, wonach die Bezahlung einer Rechnung ein Anerkenntnis der damit geltend gemachten Forderung beinhaltet.
Die Frage, ob in der Bezahlung einer Rechnung ein Anerkenntnis zu sehen ist, muss immer vor dem Hintergrund sämtlicher Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt einmal mehr, dass es keinen Automatismus gibt, wonach die Bezahlung einer Rechnung ein Anerkenntnis der damit geltend gemachten Forderung beinhaltet.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 07.05.2004

