Aktuelle Rechtsprechung / Bau- und Immobilienrecht
Preisnachlässe bei Zusatzaufträgen
Hier geht es um die Frage, ob im Rahmen umfassender Bauverträge gewährte Preisnachlässe ohne besondere Vereinbarung automatisch auch für Zusatzaufträge gelten sollen. Dies hat das Oberlandesgericht grundsätzlich verneint. Es könne nicht ohne weiteres angenommen werden, dass ein Preisnachlass auch für Nachtragsaufträge gelte. Ob dies der Fall sei, müsse durch Vertragsauslegung ermittelt werden. Will also ein Auftraggeber im Hauptvertrag vereinbarte Preisnachlässe auch bei Zusatzaufträgen für sich in Anspruch nehmen, ist ihm dringend zu raten, dies ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren, da er sonst im Streitfalle leicht in Beweisnot geraten kann.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 04.05.2003

