Aktuelle Rechtsprechung / Bau- und Immobilienrecht
Abtretung einer Schlussrechnungsposition
Das OLG Brandenburg hat am 11.06.2003 zur Abtretung von Schlussrechnungspositionen entschieden:
Einzelpositionen einer Schlussrechnung über Bauleistungen bei einem VOB-Vertrag sind unselbständige Rechnungsposten, die keine Forderungen im Sinne der §§ 398 ff BGB darstellen, weshalb sie als solche nicht abgetreten werden können.
Sind in solchen Fällen Abtretungen beabsichtigt, wird also darauf zu achten sein, die abgetretenen Werklohnforderungen nicht (ausschließlich) durch eine Bezugnahme auf die Schlussrechnung nach VOB zu bezeichnen.
Einzelpositionen einer Schlussrechnung über Bauleistungen bei einem VOB-Vertrag sind unselbständige Rechnungsposten, die keine Forderungen im Sinne der §§ 398 ff BGB darstellen, weshalb sie als solche nicht abgetreten werden können.
Sind in solchen Fällen Abtretungen beabsichtigt, wird also darauf zu achten sein, die abgetretenen Werklohnforderungen nicht (ausschließlich) durch eine Bezugnahme auf die Schlussrechnung nach VOB zu bezeichnen.
Autor: RA Markus Achenbach
Datum: 01.10.2003

