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Falscher Hinweis auf Bußgeldbescheiden

Vor irrtümlichen Belehrungen auf Bußgeldbescheiden muss gewarnt werden. So kommt es vor, dass beispielsweise beim Thüringer Polizeiverwaltungsamt in Artern unter den "Allgemeinen Hinweisen" auf den Bußgeldbescheiden steht, dass die Punktebewertung nicht Gegenstand des Bescheides und deshalb auch nicht durch Einspruch anfechtbar sei. Es ist aber selbstverständlich so, dass auch die Punkte anfechtbar sind, wenn man gegen den Bußgeldbescheid insgesamt Einspruch einlegt.
Autor: RA Robert Erdrich
Datum: 14.10.2003

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