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Versorgungsrecht

Das Versorgungsrecht ist insbesondere für Beamtinnen und Beamte im dritten Lebensabschnitt von herausragender Bedeutung, weil es um nicht weniger als die Sicherung der Lebensgrundlagen geht. Fast niemand von ihnen ist aber in der Lage, sich in dieser Spezialmaterie selbst zurecht zu finden: Zu komplex und zu (scheinbar) verworren sind die gesetzlichen Vorschriften.

Gleichviel, ob es (um nur wenige Beispiele zu nennen)

  • um die Berücksichtigung von (das Ruhegehalt erhöhenden) Vordienstzeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes

  • um die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgung oder

  • um Fürsorgeleistungen nach einem Dienstunfall

geht: Die anwaltliche Beratung ist fast unentbehrlich und macht sich in vielen Fällen bezahlt.

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