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Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Mieter und Vermieter haben naturgemäß unterschiedliche Interessen. Dass bei dieser Konstellation Konflikte entstehen können, liegt auf der Hand. Wer dann seine Rechte kennt, kann angemessen reagieren und ggf. unnötige Auseinandersetzungen vermeiden. Allerdings ist die Rechtslage im Mietrecht aufgrund der detaillierten gesetzlichen Regelungen und der umfangreichen Mietrechtsprechung sehr kompliziert. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber zum 01.09.2001 das Mietrecht umfassend reformiert hat, wodurch natürlich viele neue Rechtsfragen aufgeworfen werden. Um Ihnen daher kompetenten Rat und fachkundige Vertretung anbieten zu können, hat unsere Kanzlei einen Schwerpunkt im Mietrecht gebildet.

Darüber hinaus haben wir uns auch auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Unsere Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet umfasst die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Wohnungseigentümern in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Hierzu gehören beispielsweise Probleme im Hinblick auf die Ausübung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums, Streitfragen über Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, Fragen der Zulässigkeit baulicher Maßnahmen und vieles mehr.

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Kanzlei Arbeitsrecht Bonn