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Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagerecht

Jedes Jahr erleiden Anleger in Deutschland hohe Verluste bei Kapitalanlagegeschäften. Ursache hierfür sind hohe Risiken bestimmter Anlagemodelle, die viele Anleger nur deshalb eingegangen sind, da sie nicht richtig beraten und aufgeklärt wurden. Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht beantworten die Rechtsanwälte der Kanzlei Erdrich in Bonn vertritt geschädigte Kapitalanleger.

Da kaum gesetzliche Regelungen bestehen, hat im Wesentlichen die Rechtsprechung Grundsätze für die Haftung bei Kapitalanlagen aufgestellt, die es zu kennen gilt, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Wir prüfen, ob Ihnen Ansprüche gegen Anlagevermittler und -berater, beteiligte Banken oder andere Gesellschaften und Verantwortliche zustehen.

Hierbei sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten für Sie tätig:

  • fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften

  • offene und geschlossene Immobilienfonds

  • Immobilienanlagen (insb. sog. Schrottimmobilien)

  • Medienfonds/Filmfonds

  • sittenwidrige Darlehensverträge (Mithaftungsübernahme)

Aufgrund der seit 2002 geltenden Verjährungsregeln, ist geschädigten Anlegern zu empfehlen, möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um einen endgültigen Verlust von Ansprüchen zu vermeiden. Gerne sind wir bereit, Ihren konkreten Fall im Hinblick auf mögliche Ansprüche zu prüfen. Hierbei bieten wir Ihnen als besonderen Service eine Erstberatung zum Festpreis an.

Als Ansprechpartner steht Ihnen im Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt Markus Achenbach zur Verfügung.

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